bn:05362281n
Noun Named Entity
AR
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DE
Dienstbehörde eines deutschen Beamten ist die Behörde eines Dienstherrn, in der der Beamte ein Amt wahrnimmt In der Rechtspraxis gilt diese Definition entsprechend für Beamte auf Widerruf, auch wenn diese noch kein beamtenrechtlichen Amt verliehen bekommen haben. Wikipedia
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