bn:04073947n
Noun Concept
JA
No term available
DE
Eine Person mit Befähigung zum Richteramt ist in Deutschland, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat oder ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität ist. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION