bn:04095132n
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Ein Berghauptmann bzw. Oberberghauptmann war in den deutschen Ländern ein Bergbeamter, der als Direktor des Oberbergamts, also der zweiten bzw. mittleren Berginstanz, für die Leitung der Bergbaubetriebe, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute und Hüttenleute zuständig war. Wikipedia
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Sources