bn:05136840n
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Die Wehrbereichsverwaltungen waren, als dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden der territorialen Wehrverwaltung, innerhalb ihres Bereiches für alle Verwaltungsaufgaben zuständig, soweit nicht Sonderbehörden für bestimmte Aufgaben geschaffen wurden. Wikipedia
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