bn:05175453n
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Feriensachen waren im deutschen Zivilprozess bis zur Aufhebung der Vorschriften über die Gerichtsferien in §§ 199–202 Gerichtsverfassungsgesetz zum 1. Januar 1997 bestimmte Verfahren, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit auch in den so genannten Gerichtsferien verhandelt wurden, die vom 15. Juli bis 15. September eines Jahres dauerten. Wikipedia
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Sources