bn:05186323n
Noun Concept
EN
No term available
DE
Die Verbreitung pornographischer Inhalte stellt in der Bundesrepublik Deutschland unter bestimmten Umständen eine Straftat dar; sie wird nach § 184 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION
MAIN REGULATORY TEXT