bn:05207196n
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Eine Einleitungsbehörde ist in Deutschland eine Dienststelle der Bundeswehr, die ein gerichtliches Disziplinarverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung gegen einen Soldaten bei Verdacht eines erheblichen Dienstvergehens einleiten kann oder bis 2002 ein förmlichen Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte nach der Bundesdisziplinarordnung. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION