bn:05218336n
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Das von den Alliierten erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 bildete in den ersten Nachkriegsjahren die Rechtsgrundlage für Prozesse gegen Personen, die wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurden. Wikipedia
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