bn:05281969n
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Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag war ein Staatsvertrag aller deutschen Bundesländer und bis zum 1. Januar 2013 0 Uhr die Rechtsgrundlage für die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von allen Rundfunkteilnehmern erhobenen Rundfunkgebühren. Wikipedia
Sources