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Die condictio ob turpem vel iniustam causam ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in § 817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs normiert ist. § 817 Satz 1 BGB gibt einer Person, die eine Leistung erbringt, das Recht, diese vom Leistungsempfänger zurückzufordern, wenn dieser mit deren Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten, also das allgemeine Anstandsgefühl, verstößt.
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