bn:05297790n
Noun Concept
EN
operating expenses
DE
Betriebskosten sind in der Immobilienwirtschaft nach der Legaldefinition des § 556 Abs. 1 BGB die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder grundstücksgleichen Recht oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION
FACET OF
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