bn:05309286n
Noun Concept
SYL
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DE
Mischgebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6 der Baunutzungsverordnung dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient. Wikipedia
Relations
Sources
HAS INSTANCE