bn:05328460n
Noun Concept
AR
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DE
Ein Bahnübergang, früher Wegübergang, ist sowohl gemäß § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung eine höhengleiche Kreuzung von Eisenbahnschienen, wie auch nach § 20 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung eine Kreuzung eines besonderen oder unabhängigen Bahnkörpers mit Straßen, Wegen und Plätzen auf rechtlich-öffentlichen Verkehrsgrund. Wikipedia
Relations
Sources