bn:05341942n
Noun Concept
EN
No term available
DE
Als Uniformtrageerlaubnis wird im Sprachgebrauch der deutschen Bundeswehr und des österreichischen Bundesheeres die gesetzlich begründete Genehmigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses durch Reservisten und ehemalige Soldaten bezeichnet. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION