bn:05362281n
Noun Named Entity
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Dienstbehörde eines deutschen Beamten ist die Behörde eines Dienstherrn, in der der Beamte ein Amt wahrnimmt In der Rechtspraxis gilt diese Definition entsprechend für Beamte auf Widerruf, auch wenn diese noch kein beamtenrechtlichen Amt verliehen bekommen haben. Wikipedia
Relations
Sources
IS A
APPLIES TO JURISDICTION
COUNTRY