bn:05363811n
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Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 170 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, unter Umständen auch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION
FACET OF
MAIN REGULATORY TEXT