bn:05396285n
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Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, gelegentlich auch Erbschaftsteuergesetz genannt, unterliegen der Erbschaftsteuer in Deutschland der Erwerb von Todes wegen; die Schenkungen unter Lebenden; die Zweckzuwendungen; das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und das Vermögen vergleichbarer Vereine, in Zeitabständen von je 30 Jahren. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION