bn:05396285n
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Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, gelegentlich auch Erbschaftsteuergesetz genannt, unterliegen der Erbschaftsteuer in Deutschland der Erwerb von Todes wegen; die Schenkungen unter Lebenden; die Zweckzuwendungen; das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und das Vermögen vergleichbarer Vereine, in Zeitabständen von je 30 Jahren. Wikipedia
Relations
Sources
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