bn:05425468n
Noun Concept
JA
No term available
DE
Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Wikipedia
Relations
Sources
PART OF
HAS INSTANCE
APPLIES TO JURISDICTION
FACET OF