bn:05443924n
Noun Concept
JA
No term available
DE
Abtretung ist im schweizerischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in Art. 164 Abs. 1 OR die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger auf einen empfangenden Gläubiger, der dann neuer Gläubiger wird. Wikipedia
Relations
Sources
COUNTRY
FACET OF
PREREQUISITE