bn:05443924n
Noun Concept
SYL
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DE
Abtretung ist im schweizerischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in Art. 164 Abs. 1 OR die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger auf einen empfangenden Gläubiger, der dann neuer Gläubiger wird. Wikipedia
Relations
Sources