bn:05574920n
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Der Generalarzt der Luftwaffe ist für „die Beratung des Inspekteurs der Luftwaffe in allen sanitätsdienstlichen und flugmedizinischen Grundsatzfragen“ sowie für „die Vertretung der luftwaffeneigenen Interessen in allen wehrmedizinischen und sanitätsdienstlichen Angelegenheiten“ zuständig. Wikipedia
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