bn:08894302n
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Das langobardische Recht ist eines der bedeutendsten germanischen Volksrechte, dessen Grundkodifikation das Edictum Rothari von 643 bildete, durch den nach einer Zeit früher Romanisierung und Christianisierung König Rothari das alte Stammesgewohnheitsrecht der Langobarden festigte, erneuerte und besserte. Wikipedia
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