bn:08894302n
Noun Named Entity
FR
No term available
DE
Das langobardische Recht ist eines der bedeutendsten germanischen Volksrechte, dessen Grundkodifikation das Edictum Rothari von 643 bildete, durch den nach einer Zeit früher Romanisierung und Christianisierung König Rothari das alte Stammesgewohnheitsrecht der Langobarden festigte, erneuerte und besserte. Wikipedia
Relations
Sources