bn:13957728n
Noun Concept
AR
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DE
Das Treuhandgesetz begründete seit dem 1. Juli 1990 den Status und die Tätigkeit der zuvor gegründeten und 2008 abgewickelten Treuhandanstalt sowie deren Nachfolgeorganisationen und regelt seitdem die Tätigkeit der für die Durchführung unerledigter Aufgaben zuständigen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, deren Abwickler die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist bzw. die Tätigkeit der von der BvS beauftragten Geschäftsbesorger. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION