bn:15097542n
Noun Concept
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Abandonrecht
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Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, seinen Geschäftsanteil zur Verfügung zu stellen, wenn er eine Pflicht zur unbeschränkten Nachschusszahlung nicht erfüllen kann oder will. Wikipedia
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