bn:15387191n
Noun Concept
EL
No term available
DE
Zession oder Cession bezeichnet im österreichischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger auf einen empfangenden Gläubiger, der dann neuer Gläubiger wird. Wikipedia
Relations
Sources