bn:15387191n
Noun Concept
JA
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DE
Zession oder Cession bezeichnet im österreichischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger auf einen empfangenden Gläubiger, der dann neuer Gläubiger wird. Wikipedia
Relations
Sources
FACET OF
PREREQUISITE