bn:15425283n
Noun Concept
SYL
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DE
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit den „persönlichen Sachenrechte[n], vermöge welcher eine Person einer andern zu einer Leistung verbunden ist“, befasst. Wikipedia
Relations
Sources
APPLIES TO JURISDICTION
COUNTRY