bn:15530440n
Noun Concept
EN
inducement
DE
Unter Zuwendung versteht man im Bankenaufsichtsrecht Provisionen, Gebühren oder sonstige geldwerten und nicht monetären Vorteile, die ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen von einem Dritten annimmt oder vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen einem Dritten gewährt werden. Wikipedia
Sources
Wikidata