bn:16286592n
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Eine Verleumdung liegt im österreichischen Strafrecht dann vor, wenn jemand einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn eines Offizialdelikts oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht verdächtigt, wenn er weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Wikipedia
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Sources