bn:24919027n
Noun Named Entity
IT
No term available
DE
Amtsbezüge bezeichnet in Deutschland die Alimentation von herausgehobenen Amtsträgern, die statt in einem Dienstverhältnis in einem Amtsverhältnis stehen und keinen Anspruch auf Dienstbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder der Besoldungsgesetze der Länder haben. Wikipedia
Relations
Sources
IS A
COUNTRY