bn:24973782n
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Das Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes bestimmt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt eine Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr ist, der keine Landesbehörden und Prüfstellen unterstellt sind und die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, welches seinen Dienstsitz festlegt, untersteht. Wikipedia
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