bn:27564999n
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Das Zielabweichungsverfahren ist ein im deutschen Raumordnungsgesetz und -teilweise- in den raumordnungsrechtlichen Regeln der einzelnen Bundesländer geregeltes Verfahren, mit dem es öffentlichen Stellen und privaten Bauherrn ermöglicht wird, bei raumbedeutsamen Vorhaben von einem sie grundsätzlich bindenden Ziel der Raumordnung Wikipedia
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